Buchungsbedingungen: Scheitz 2
- Das Vermittlungsbüro Wandelt vermittelt die Vertragsabschlüsse für die Eigentümer der Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Ferienappartements. Das Vermittlungsbüro wird daher als Vertreter der Eigentümer tätig und handelt im Namen und für Rechnung des Eigentümers. Der Vertrag kommt mit dem jeweiligen Eigentümer des Ferienhauses, der Ferienwohnung oder des Ferienappartements zustande. Als Vertreter der Eigentümer ist das Vermittlungsbüro Wandelt berechtigt, alle Erklärungen für den jeweiligen Eigentümer abzugeben oder Erklärungen für den jeweiligen Eigentümer entgegenzunehmen. - Das Vermittlungsbüro haftet nur im Rahmen seines Anteils; Es sorgt für das Zustandekommen des Mietverhältnisses zwischen Gast und Wohnungseigentümer. Das Vermittlungsbüro erhält den vereinbarten Provisionsanteil in Form und Höhe der vorab geleisteten Anzahlung, die im Logierpreis enthalten ist. Die Buchungen eines Ferienhauses, einer Ferienwohnung oder eines Ferienappartements führen zum Abschluss eines Mietvertrages. Es werden keine allumfassenden Reiseleistungen angeboten, so dass jegliche andere reisevertraglichen Bestimmungen nicht anwendbar sind. - Die schriftlichen, mündlichen sowie fernmündlichen Buchungen des Gastes und die auf gleichem Wege an ihn übermittelte Buchungsbestätigung mit den maßgeblichen Vertragsdaten begründen das verbindliche Zustandekommen des Mietvertrages. - Eine Stornierung des verbindlich abgeschlossenen Vertrages ist durch den Gast dem Vermittlungsbüro schriftlich mitzuteilen und erfolgt gegen Zahlung folgender Stornokosten: Gültig für Ferienwohnung/App., Ferienhaus, Bungalow: Danach gilt der allgemeine Grundsatz von 90 %.zzgl. 79 EUR Gebühr Dabei kann sich der Zahlungsanspruch auf die gesamte Mietzeit erstrecken, wenn die Unterkunft nicht anderweitig vermietet wird. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung zum Zeitpunkt der Buchung. Für die mit einer Stornierung verbundenen zusätzlichen Betriebskosten erheben wir 79,00 Euro. - Bei der Buchung eines Ferienobjektes werden 25,00 € Buchungsgebühr erhoben. - Die je nach Wohnungsgröße und Aufwand vom Gast zu erhebenden Endreinigungskosten sind in der 1. Übernachtung enthalten. Die Kurabgabe ist nicht im Mietpreis enthalten. Sie wird jedoch auf der Rechnung ausgewiesen und vom Vermieter an die zuständige Gemeinde überwiesen. - In dem Mietobjekt ist stets darauf zu achten, dass andere Bewohner nicht durch Lärm oder ähnliches beeinträchtigt werden. In diesem Fall kann das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Für die Auflösung des Mietverhältnisses werden in diesem Fall 50,00 € berechnet. Der Gast hat keinen Erstattungsanspruch für die Restmietdauer. - Bei einem Aufenthalt mit Hund ist besonders darauf zu achten, daß keine Beschädigungen durch das Haustier entstehen. Es ist eine geeignete Unterlage für Ihren Vierbeiner mitzubringen. Das Tier darf sich nicht auf Betten, Sofas oder anderen Einrichtungsgegenständen, die beschädigt oder verschmutzt werden könnten legen/setzen oder aufhalten. Bei Nichteinhaltung ist mit einer sofortigen und ohne Erstattungsanspruch für die Restmietdauer Vertragskündigung zu rechnen. Bei Auszug aus dem Ferienobjekt ist darauf zu achten, daß es Besenrein hinterlassen wird, die Tierhaare sind zu beseitigen. Sollte das Ferienobjekt noch stark mit Hundehaaren belastet sein, werden 50,00 € als zusätzlich erhöhte Endreinigungsgebühr nachberechnet. - Bei vorzeitiger Rückgabe des Ferienhauses, der Ferienwohnung oder des Ferienappartements besteht kein Erstattungsanspruch. - Ausstattungs- und Preisänderungen auch bezüglich unseres Prospektes und der Sonderangebote behalten wir uns vor. - Der Gast/Mieter ist für verursachte Schäden haftbar, entstandene Schäden sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen: Der "Gast/Mieter" haftet für die von Ihm, seinen Mitreisenden /Angehörigen, den mitgebrachten Haustieren oder von seinen Besuchern verursachten Schäden am Mietobjekt. Sollte während der Mietzeit ein Schaden entstehen, ist dieser umgehend dem "Vermittler/Vermieter" bekannt zu geben. Die Beweispflicht des Nichtverschuldens liegt beim "Gast/Mieter". Der "Gast/Mieter" ist in der Mietzeit für das Mietobjekt verantwortlich und hat es in einem sauberen und ordentlichen Zustand am Ende der Mietzeit wieder "besenrein" zu übergeben. Alle Ausstattungsgegenstände müssen auf ihren Ursprungsort zurück gestellt werden. Das Geschirr ist abzuwaschen und die Abfälle in den zur Verfügung stehenden Abfalltonnen/ Sammelbehältern außerhalb des Mietobjektes entsorgt sein. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgabe verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer erhöhten Endreinigungsgebühr von zusätzlich 100€. - Je nach Witterung sind die Thermostate beim Auszug herunter zu regeln. Bei schlechter Witterung sind die Fenster beim Verlassen des Objektes zu schließen. - Das Mietobjekt darf nur von der im Vertrag angegebenen Personenanzahl bewohnt werden. Sie müssen angemeldet und im Vertrag aufgeführt sein. Haustiere bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters. Sollten Sie während Ihrer Mietzeit Besuch von Angehörigen/Bekannten empfangen ist dies möglich, das Übernachten im Mietobjekt ist aber nur nach vorheriger Genehmigung und einer pauschalen Gebühr gestattet. Für das Haustier ist eine geeignete Unterlage wie, eine Decke oder ein Körbchen mitzubringen. Verunreinigungen durch das Haustier auf dem Grundstück oder im/am Mietobjekt sind zu vermeiden bzw. vom Halter des Tieres schnellstmöglich zu beseitigen, andernfalls wird die Reinigung dafür berechnet. - Der Gast hat sich sofort beim Einzug in das Mietobjekt von dessen Zustand und der Sauberkeit zu vergewissern. Sollte ein Mangel vorliegen, so ist dieser umgehend dem Vermieter mitzuteilen, spätere Ansprüche werden nicht anerkannt. - Der in den Mietobjekten z.T. ausliegenden Hausordnung ist Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen die aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Vermittler das Recht, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen und Ansprüche gegenüber dem "Mieter" geltend zu machen. Entstehende Kosten werden dem "Mieter" in Rechnung gestellt. Für die Auflösung des Mietverhältnisses werden in diesem Fall 50,00 € berechnet. Der Gast hat keinen Erstattungsanspruch für die Restmietdauer. Sollte Ihr Ferienobjekt über zur Verfügung gestelltes Internet verfügen, so gilt folgende Vereinbarung: Die Nutzung des Internetanschlusses / WLAN Netzes darf nur nach vorheriger Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung mit Haftungsausschlusserklärung des Vermieters/Vermittlers erfolgen. Eine entsprechende Nutzungsvereinbarung ist spätestens bei der Anreise zu unterzeichnen/ zu bestätigen.