Buchungsbedingungen: Vogel, Verena: Fe-App. (Nr. 6211) "Haus Drachen"

VERMITTLUNGS- UND GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN Sehr geehrte Gäste, wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft bei einem Gastgeber in Schönberg. Im Falle des Zustandekommens eines Gastauf-nahmevertrages werden der Gastgeber und der Tourist-Service Ostseebad Schönberg - nachstehend TSOS abgekürzt - ihre ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten Ihres Gastgebers bei, die mit ihnen in Form der nachfolgenden Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen ge-troffen werden sollen. Diese Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und Ihrem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags. Bitte lesen Sie diese Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch. 1. Stellung des Tourist-Service Ostseebad Schönberg; Geltungsbereich dieser Vertragsbedingungen 1.1. Der TSOS ist als Eigenbetrieb der Gemeinde Schönberg Mitherausgeber der Flyer, Imagemagazine oder sonstiger Printmedien und Betreiber der jeweiligen Internetauftritte, soweit der TSOS dort als Herausge-ber/Betreiber ausdrücklich bezeichnet ist. 1.2. Soweit der TSOS weitere Leistungen der Gastgeber vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusam-menstellung des Gastgebers oder des TSOS selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat der TSOS lediglich die Stellung eines Vermittlers von Unterkunftsleistungen. 1.3. Der TSOS hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen des TSOS vorliegen. 1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen des TSOS als Anbieter verbunde-ner Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit des TSOS) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist der TSOS im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziffer 1.2. oder 1.3. weder Reiseveran-stalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Er haftet daher nicht für die Angaben des Gast-gebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. 1.5. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlage die von TSOS herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse oder Unterkunfts-angebote in Internetauftritten sind. 1.6. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzen-de oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnah-mebedingungen zu treffen. 2. VERTRAGSSCHLUSS 2.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Info-mationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen. b) Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Mehr als im Vertrag aufgeführte Personen bzw. Haustiere dürfen nur nach entsprechender Vertragsänderung aufgenommen werden. c) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst ver-sendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlos-sen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 7. dieser Gastaufnahmebedingungen). d) Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zah-lungspflichtiger ausschließlich diese, nicht der einzelne Gast, soweit diese die Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes vornehmen. 2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestäti-gung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Gastgeber jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht. c) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spez-elles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Rege-lungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot inner-halb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt. 2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal erläutert. Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsfor-mulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen" bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. c) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht. d) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zustande. 2.4. Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast zustande. In diesem Fall wird dem Gast die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages. 3. RESERVIERUNGEN Ist mit dem Gast eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem TSOS Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichti-gungspflicht des TSOS oder des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung so wird die Buchung unabhängig von einer von der TSOS etwa noch erfolgenden Buchungsbestätigung verbindlich. 4. PREISE UND LEISTUNGEN 4.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüg-lich der Nebenkosten nichts Abweichendes angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurabgabe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden. 4.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich aus-schließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung, den Angaben zur Unterkunft und den Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundla-ge sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. 5. AN- UND ABREISE 5.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung ab 15:00 Uhr und bis spätestens 16:00 Uhr zu erfolgen. 5.2. Für spätere Anreisen gilt: a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will. b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend. c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesen Gastaufnahme-bedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber ver-traglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat. 5.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unter-kunftsbetriebs des Gastgebers nach 10:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweises des Gastgebers oder einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung. 6. ZAHLUNG 6.1. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast, beziehungsweise Eingang der Annahmeerklärung des Gastes beim Gast-geber bei zuvor unterbreitetem Angebot) ist, soweit im Einzelfall keine andere Vereinbarung über die Höhe der Anzahlung getroffen wurde, eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig und an den TSOS als Empfangsberechtigten des Gastgebers zu bezahlen. 6.2. Die Restzahlung ist 2 Wochen vor Belegungsbeginn an den TSOS als Empfangsberechtigten des Gastgebers zu bezahlen, soweit im Einze-fall nichts anderes vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Belegungsbeginn ist die gesamte Zahlung sofort nach Vertragsabschluss zahlungsfällig. Leistet der Gast eine vereinbarte Anzahlung und / oder die Restzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, obwohl der Gas-geber zur ordnungs-gemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht und hat der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist der Gastgeber berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 7. dieser Bedingungen zu fordern. 7. RÜCKTRITT UND NICHTANREISE 7.1. Im Falle eines Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthalts-preises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht. 7.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbe-triebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwen-dung der Unterkunft zu bemühen. 7.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziffer 7.1. die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. 7.4. TSOS hat die nachfolgenden Teilvergütungs- und Stornokostenpauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktritterklärung und dem Leistungsbeginn sowie unter Berücksichtigung der erwartEten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistung festgelegt. Die Stornokosten werden nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: Dem Gast wird grundsätzlich ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb von 72 Stunden nach Buchung, soweit der Rücktritt spätestens am 49. Tag vor Leistungsbeginn erfolgt, eingeräumt. Sofern ein kostenfreier Rücktritt nicht erfolgt ist, gilt Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung - bis zum 49. Tag vor Leistungsbeginn 20% des Leistungspreises - ab dem 48. Tag vor Leistungsbeginn 50% des Leistungspreises - ab dem 21. Tag vor Leistungsbeginn 70% des Leistungspreises - ab dem 7. Tag vor Leistungsbeginn bis zum Tag des Leistungsbeginns oder bei Nichtantritt der Leistung 90% des Leistungspreises - in allen Fällen jedoch mindestens 50,00 € Bearbeitungsgebühr Bei Übernachtung/Frühstück - bis zum 21. Tag vor Leistungsbeginn 20% des Leistungspreises - ab dem 20. Tag vor Leistungsbeginn 40% des Leistungspreises - ab dem 14. Tag vor Leistungsbeginn 60% des Leistungspreises - ab dem 7. Tag vor Leistungsbeginn bis zum Tag des Leistungsbeginns oder bei Nichtantritt der Leistung 70% des Leistungspreises - In allen Fällen jedoch mindestens 50,00 € Bearbeitungsgebühr 7.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen. 7.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch, soweit der Gast den Aufenthalt aus einem in seiner Person liegenden Grund abbricht bzw. die vertragsgemäß zur Verfügung stehende Unterkunft und/oder eventuell gebuchte Zusatzleistungen nicht bis zum vertraglich vereinbarten Bele-gungsende in Anspruch nimmt und die Gründe dafür nicht vom Gastgeber zu vertreten sind. 7.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen. 7.8. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt anden TSOS zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen. 8. PFLICHTEN DES GASTES, KÜNDIGUNG DURCH DEN GASTGEBER 8.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers und der Unterkunftsstätte selbst, nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten. 8.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen. 8.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist. 8.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft sind nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsge-mäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastauf-nahmevertrages berechtigen. 8.5. Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb des Gastgebers, andere Gäste bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß ver-tragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber, so gelten für den Zahlungsanspruch des Gastgebers die vorstehenden Bestimmungen über die Verpflichtung zur Bezahlung bei Rücktritt des Gastes entsprechend. 9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 9.1. Der Gastgeber haftet unbeschränkt, - soweit der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet - soweit der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultiert. Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. 9.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt. 9.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskarten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. 10. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbe-sondere dem Corona-Virus) 10.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Gastgeber stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. 10.2. Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von TSOS und den Gastgebern bei der Inan-spruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Gastgeber unverzüglich zu verständigen. 10.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Gastes, insbesondere aus § 536 BGB, unberührt. 11. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand 11.1. TSOS und der Gastgeber weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass weder TSOS noch der Gast-geber derzeit an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für TSOS oder den Gastgeber verpflichtend würde, informiert TSOS die dementspre-chend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form. 11.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. 11.3. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen. 11.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart. 11.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind. ------------------------------------------------------------------------------------------------------- © Urheberrechtlich geschützt; TourLaw - Noll | Hütten | Dukic Rechts-anwälte, München | Stuttgart, 2025 ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Herausgeber/Vermittler ist Tourist-Service Ostseebad Schönberg, Eigenbetrieb der Gemeinde Schönberg, vertreten durch die Werklei-tung: Ulrike Münzberg-Niemann Käptn's Gang 1 24217 Schönberg Tel.: 04344 / 41 41 0 Internet: www.schoenberg.de Fax: 04344 / 41 41 180 E-Mail: info@schoenberg.de